Baugenehmigung erhalten: Das gibt es zu beachten
Eine Baugenehmigung ist ein wichtiger Schritt für den Bau Ihres Eigenheims. Ohne Genehmigung ist es nicht erlaubt, bauliche Veränderungen am eigenen Grundstück vorzunehmen. Mit einer Baugenehmigung haben Bauende die nötige Sicherheit, dass das Projekt allen gesetzlichen Vorschriften entspricht und dass keine Probleme auftreten. Dieser Leitfaden erklärt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie eine Baugenehmigung erhalten und was dabei zu beachten ist.
Schritt 1: Feststellen, ob eine Baugenehmigung erforderlich ist
Es gibt bauliche Veränderungen, die keiner Baugenehmigung bedürfen. Es ist möglich, eine Baugenehmigung zu erhalten, indem man eine Bauanzeige einreicht. Es ist daher wichtig, dass Sie sich vor der Durchführung der Maßnahme vergewissern, ob eine Baugenehmigung erforderlich ist. Ihre örtliche Bauaufsichtsbehörde kann Ihnen dabei helfen.
Informieren Sie sich über neue Baugebiete
Eine gute Möglichkeit, ein Baugebiet zu finden, ist, sich über neue Baugebiete zu informieren. Das sind Gebiete, in denen neue Häuser gebaut werden können. Neubaugebiete sind in der Regel sehr beliebt, weil sie meist provisionsfrei verkauft werden und oft gut an das öffentliche Verkehrsnetz angeschlossen sind.
Schritt 2: Wählen Sie einen qualifizierten Partner
Wenn Sie eine Baugenehmigung benötigen, sollten Sie einen qualifizierten Partner beauftragen. Dabei kann es sich um Architekturschaffende, ein Bauunternehmen oder um Personen aus dem Ingenieurwesen handeln. Ihr Partner wird die erforderlichen Pläne und Unterlagen für den Bauantrag erstellen und Sie durch das Genehmigungsverfahren begleiten.
Unser bewährter Rundum-Sorglos-Service schließt auch die Baugenehmigung mit ein. Wenn Sie mit Viebrockhaus bauen, unterstützen unsere Experten Sie bei sämtlichen Behördengängen und bei allem aufwendigen Papierkram – Bauantrag inklusive!
Schritt 3: Die erforderlichen Unterlagen
Bevor Sie den Antrag einreichen, müssen Sie sicherstellen, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen beigefügt haben. Die genauen Anforderungen können je nach Bundesland variieren. In der Regel benötigen Sie jedoch Zeichnungen, Pläne und Berechnungen, die den Umfang und die Art des geplanten Bauvorhabens genau wiedergeben. Zu den erforderlichen Unterlagen gehören:
- Lageplan
- Baubeschreibung
- Bauzeichnungen
- Berechnungen des umbauten Raums, der Geschosszahl und der Grundflächenzahl
- Nachweise der Standsicherheit, des Wärmeschutzes, des Brandschutzes und des Schallschutzes
Schritt 4: Einreichung des Bauantrags
Der Bauantrag muss bei der örtlichen Bauaufsichtsbehörde oder bei der Gemeinde eingereicht werden. Alle erforderlichen Unterlagen, wie Bauzeichnungen, Berechnungen und Nachweise, müssen vollständig eingereicht werden. Fehlen Unterlagen, kann dies zu Verzögerungen im Genehmigungsverfahren führen.
Schritt 5: Prüfung des Bauantrags
Die örtliche Bauaufsichtsbehörde prüft den Bauantrag auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und Bestimmungen. Dazu gehört auch die Prüfung, ob das Bauvorhaben mit dem Bebauungsplan und den Bauvorschriften übereinstimmt.
Falls der Bauantrag unvollständig oder fehlerhaft ist, kann die Bearbeitung des Antrags durch die Bauaufsichtsbehörde erheblich verzögert werden. Es ist daher ratsam, den Bauantrag sorgfältig vorzubereiten und gegebenenfalls Experten wie Architekturschaffende oder Personen aus dem Bau- Ingenieurwesen hinzuzuziehen, um mögliche Fehler oder Unklarheiten im Antrag zu vermeiden. Sobald der Bauantrag von der Bauaufsichtsbehörde genehmigt wurde, können die Bauarbeiten beginnen, sofern keine weiteren Verfahren wie Prüfungen zum Emissionsschutz oder zum Wasserschutz erforderlich sind.
Schritt 6: Erteilung der Baugenehmigung
Wenn der Bauantrag vollständig und korrekt ist und keine Einwände erhoben werden, erteilt die örtliche Bauaufsichtsbehörde die Baugenehmigung. Dies ist ein Bescheid, der bestätigt, dass der Bauherr oder die Bauherrin das Bauvorhaben durchführen dürfen.
Die Baugenehmigung ist jedoch nicht unbegrenzt gültig. In der Regel gilt sie für einen bestimmten Zeitraum, der je nach Bundesland unterschiedlich sein kann. Innerhalb dieser Frist müssen die Bauenden das Bauvorhaben beginnen und abschließen. Wenn der Bauherr oder die Bauherrin es nicht schafft, innerhalb der Frist mit dem Bau zu beginnen oder ihn abzuschließen, muss er eine Verlängerung der Baugenehmigung beantragen.
Es ist auch wichtig zu beachten, dass die Baugenehmigung bestimmte Auflagen und Bedingungen enthalten kann, die Bauende erfüllen müssen. Dazu können Anforderungen an den Lärmschutz, Brandschutz oder den Einsatz erneuerbarer Energien gehören. Bauende müssen sicherstellen, dass sie diese Auflagen einhält, da sonst die Baugenehmigung widerrufen werden kann.
Eine Baugenehmigung kann auch unter bestimmten Umständen widerrufen werden, z. B. wenn die Bauenden gegen Vorschriften oder Bedingungen der Baugenehmigung verstoßen. In diesem Fall kann die Bauaufsichtsbehörde eine Rücknahme oder einen Widerruf der Baugenehmigung veranlassen.
Schritt 7: Durchführung des Bauvorhabens
Nach Erteilung der Baugenehmigung kann das Bauvorhaben beginnen. Alle Vorgaben und Auflagen aus der Baugenehmigung müssen eingehalten werden. Auch während der Bauausführung können weitere Prüfungen und Genehmigungen durch die Bauaufsichtsbehörde erforderlich sein.
Schritt 8: Fertigstellung des Bauvorhabens
Nach Fertigstellung des Bauvorhabens muss die Bauaufsichtsbehörde über die Fertigstellung informiert werden. Alle erforderlichen Nachweise und Unterlagen müssen eingereicht werden. Die Bauaufsichtsbehörde führt eine Endabnahme des Bauvorhabens durch und erteilt einen Fertigstellungsbescheid.
Fazit: Baugenehmigung zeitnah beantragen
Darf ein Grundstück überhaupt für Ihre Pläne erschlossen werden? In der Praxis kann diese Frage tatsächlich gelegentlich aufkommen – besonders dann, wenn kein Bebauungsplan vorliegt. Sie überlegen ein Grundstück zu kaufen, um es dann erschließen zu lassen? Dann sollten Sie unbedingt auf Nummer sicher gehen: Stellen Sie noch vor dem Kauf bei der örtlichen Baubehörde eine förmliche Bauvoranfrage. Ein positiver Bescheid gibt Ihnen Rechtssicherheit, dass Ihr Bauvorhaben wie geplant möglich ist, das Grundstück darf also erschlossen werden und ist entsprechend für Ihre Pläne geeignet. Bitte beachten Sie: Hier handelt es sich noch nicht um die ebenfalls erforderliche Baugenehmigung. Den Antrag können BauherrInnen zwar selbst stellen – einfacher und bequemer ist es für Sie aber, die Kommunikation mit der Baubehörde ExpertInnen zu überlassen. Vereinbaren Sie doch direkt ein erstes Beratungsgespräch mit unseren erfahrenen AnsprechpartnerInnen. Wir besprechen in einem persönlichen Termin, wie wir Sie rund um die Erschließung Ihres Grundstücks unterstützen können!
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Wir von Viebrockhaus begleiten unsere Bauenden seit vielen Jahrzehnten erfolgreich durch alle Abschnitte des Baus und garantieren einen zufriedenstellenden Hausbau. Mit dem bewährten Rundum-Sorglos-Service von Viebrockhaus brauchen Sie sich keine Gedanken um die Baugenehmigung machen. Vereinbaren Sie gern einen kostenlosen Beratungstermin in einem Beratungsbüro in Ihrer Nähe, oder bestellen Sie unseren aktuellen Katalog.
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Haben Sie bereits erste Ideen zu Ihrem Bauprojekt? Bringen Sie diese gern zum Beratungstermin mit. Wir freuen uns auf die gemeinsame Planung Ihres Viebrockhauses!