Bauen Sie mit der neuen Familienförderung!

Jetzt lohnt es sich richtig!

26.09.2023

Verbesserungen in der KfW-Förderung „Wohneigentum für Familien“ (WEF) ab dem 16.10.2023

  • Deutliche Erhöhung der Einkommensgrenze sowie der Kredithöchstbeträge
  • Gefördert werden neu errichtete Wohngebäude in den Stufen „Klimafreundliches Wohngebäude“ und „Klimafreundliche Wohngebäude – mit QNG“

Im Zuge des Maßnahmenpakets der Bundesregierung zur Unterstützung des Wohnungsbaus in Deutschland verbessert die KfW die Förderbedingungen ihrer Kreditförderung „Wohneigentum für Familien“. Danach wird die Grenze des zu versteuernden Jahreseinkommens, das zur Nutzung des Kreditprogramms berechtigt, für eine Familie mit einem Kind von 60.000 EUR auf 90.000 EUR angehoben. Die Einkommensgrenze erhöht sich mit jedem weiteren Kind um jeweils 10.000 EUR. Darüber hinaus werden die von der Zahl der Kinder abhängigen Kredithöchstbeträge um bis zu 35.000 EUR angehoben. Gefördert wird wie bisher der Neubau und Ersterwerb neu errichteter klimafreundlicher und energieeffizienter Wohngebäude zur Selbstnutzung in den Stufen „Klimafreundliches Wohngebäude“ und „Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG“. Das ist bei allen Viebrockhäusern inklusive!