Spitzboden: Freiheit unterm First, optimal genutzt
Direkt unter dem Dach Ihres Hauses thront ein wahres Paradies, bereit für zahlreiche Nutzungsmöglichkeiten. Der ausgebaute Spitzboden ist als reine Lagerfläche viel zu schade. Verwenden Sie ihn doch von Anfang an als vielseitiges Allzweckzimmer oder Atelier, als Yoga-Raum, Spielzimmer, Gästezimmer – die Optionen sind nahezu endlos. Lesen Sie hier alles, was Sie rund um den Ausbau des Spitzbodens beachten sollten.
Was ist ein Spitzboden?
Als Spitzboden bezeichnet man den Raum direkt unter dem Dachfirst eines Hauses. Oft wird dieser in der Raumplanung zunächst vernachlässigt: Er ist oft kaum gedämmt und gilt entsprechend nicht als echter Teil des Wohnbereichs, meist ist er entsprechend nicht ausgebaut, geschweige denn eingerichtet. Laut Definition ist ein Spitzboden nicht mit einem Dachboden oder Dachgeschoss zu verwechseln: Gemäß DIN 1055 ist ein Spitzboden nicht nur unausgebaut, sondern höchstens 1,80 Meter hoch. In der Praxis sind die Grenzen allerdings oft fließend, und häufig werden auch etwas größere Räume unter dem Dach als Spitzboden bezeichnet: So bietet Viebrockhaus beispielsweise auch Ausbauoptionen für größere Räume unter dem Dach ab einer First-Stehhöhe von 1,80 Metern an.
Es gibt viele verschiedene Möglichkeiten, den Spitzboden zu nutzen, damit keine wertvolle Fläche im Haus unnötig verschenkt wird. Hier gilt es allerdings wichtige Vorschriften zu beachten. Besonders wichtig: Ein Spitzboden darf in aller Regel nicht als dauerhafter Wohnraum zum Einsatz kommen. Darüber hinaus sollten BauherrInnen mögliche weitere regionale Verordnungen beachten. Diese können beispielsweise festlegen, ab welcher Höhe des Spitzbodens eine Baugenehmigung für den Ausbau notwendig ist.
Mehr Flexibilität und Lebensqualität dank ausgebautem Spitzboden
Ausgebaute Spitzböden können für verschiedene Zwecke genutzt werden, etwa als Arbeitszimmer, Gäste-Schlafzimmer, Spielzimmer, Bibliothek, als Stauraum, Heimkino oder als gemütlich eingerichteter Rückzugsraum. Unter dem Dach Ihres Hauses liegt eine wertvolle Platzreserve: Mit dem Ausbau eines Spitzbodens wird Ihre Immobilie noch flexibler nutzbar, wodurch sich letztlich auch der Wert erhöht. Beim Bau Ihres Viebrockhauses können Sie bereits Vorkehrungen für einen späteren Ausbau treffen, indem Leerrohre und eine Deckenöffnung für die Bodentreppe bereits berücksichtigt werden.
Gern besprechen wir mit Ihnen die Möglichkeiten rund um Ihren Spitzboden in einem individuellen Beratungstermin. Beispiel für einen klug konzipierten Spitzboden gefällig? In unserem Edition 700 wurde der Spitzboden zusätzlich noch mit einer Lichtleiste ausgestattet. Ein Dreiecksfenster im Giebel und großzügige Dachflächenfenster inklusive smarter Beschattung sorgen tagsüber für viel natürliches Licht sowie die Möglichkeit des regelmäßigen Lüftens. Die Stehhöhe ist mit 2,00 Metern unterm First optimal. Viebrockhaus bietet Ausbauoptionen auch für kleinere First-Stehhöhen an (s.o.). Dachprofile mit einer Dachneigung von 45° eignen sich dafür besonders gut. Die Auflast ist statisch bereits berücksichtigt. Unsere Systemarchitektur bietet viel Spielraum für ganz besondere Ideen – auch rund um einen ausgebauten Spitzboden: In unserem Katalog finden Sie Häuser, die wir mit viel Liebe zum Detail geplant haben. Die Erfahrungen aus tausenden Bauprojekten sind in unsere Entwürfe eingeflossen.
Das werden wir häufig zu Spitzböden gefragt
- Ist der Aufbau eines Spitzbodens genehmigungspflichtig?
In der Praxis ist ein Ausbau mit gewissem Umfang meist genehmigungsfrei. Um sicherzugehen, sollten Sie sich allerdings besser in jedem Fall vorher beim zuständigen Bauamt erkundigen. Je nach Bundesland können die Landesbauverordnungen variieren.
- Kann man jeden Spitzboden ausbauen?
Bevor Sie Ihr Vorhaben in die Tat umsetzen, sollten Sie die Dachkonstruktion überprüfen (lassen). Grundsätzlich sind Dachschrägen mit einer Neigung ab etwa 35 Grad besser geeignet, weil sich so mehr nutzbare Fläche bildet.
- Zählt ein ausgebauter Spitzboden zur Wohnfläche?
Nicht unbedingt, entscheidend ist hier die Höhe. Ist der Spitzboden unter einem Meter hoch, zählt er nicht zur Wohnfläche. Zwischen einem und zwei Metern Höhe dagegen werden 50 Prozent der Fläche zur Berechnung herangezogen
- Wann darf ich den Spitzboden als dauerhaften Wohnraum verwenden?
Ob der Spitzboden als Wohnraum oder lediglich als Lagerraum zum Einsatz kommen darf, wird durch die Landesbauverordnung festgelegt. Üblicherweise darf ein Dachgeschoss erst dann dafür zum Einsatz kommen, wenn es beispielsweise wenigstens 2,30 Meter hoch und mindestens 8 Quadratmeter groß ist – eine Größe und Raumhöhe, die also eigentlich nicht mehr der gängigen Definition des Spitzbodens entspricht.
- Ist bei einem Spitzbodenausbau eine Dämmung erforderlich?
Schon im Interesse der NutzerInnen sollten Sie beim Ausbau auf eine hochwertige und leistungsstarke Wärmedämmung setzen. Unter Umständen ist diese sogar laut Energieeinsparverordnung festgelegt. Eine Dampfbremse ist oftmals besonders effizient gegen Feuchtigkeit. Um die Lärmentwicklung im Wohnbereich unter dem Dachgeschoss möglichst gering zu halten, empfiehlt sich zudem eine Trittschalldämmung.
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