Grundstück erschließen: So entsteht die Infrastruktur für Ihr Eigenheim
Kein Hausbau ohne vorbereitetes Baugrundstück: Bevor eine Immobilie entstehen kann, muss die Fläche dafür nutzbar gemacht werden. Diese sogenannte Erschließung des Grundstücks wird zum Teil durch den Grundstückseigentümer organisiert und auch durchgeführt. Sie betrifft sowohl das Gebiet außerhalb bis hin zur Grundstücksgrenze als auch das Grundstück selbst. Was gibt es rund um die Anbindung an die Infrastruktur zu beachten? Für welchen Teil der Grundstückserschließung sind Grundstückseigentümer zuständig? Und wie sollten BauherrInnen vorgehen, um rechtlich auf Nummer sicher zu gehen?
Diese Erschließungsmaßnahmen sind Pflicht
Sie möchten ein Haus bauen? Die Erschließung des Grundstücks ist dafür eine wichtige Voraussetzung. Das Grundstück muss also sowohl nutzbar als auch erreichbar gemacht werden. Dazu gehört grundsätzlich der Anschluss an alle wichtigen Versorgungsleitungen – also die Anbindung an die Strom- und Wasserversorgung, an das örtliche Netz von Straßen und Wegen, an das Telekommunikationsnetz, Gas und Fernwärme sowie die Kanalisation zur Ableitung des Abwassers (Schmutz- und Regenwasser).
Grundsätzlich wird zwischen öffentlicher Erschließung und privater Erschließung unterschieden. Die öffentliche beziehungsweise äußere Erschließung umfasst alle Maßnahmen außerhalb der Grundstücksgrenze, die private beziehungsweise innere Erschließung beschreibt alle Maßnahmen, die zwischen Haus und Grundstücksgrenze stattfinden. Es wird zudem unterschieden zwischen nicht erschlossenen, teilerschlossenen und vollerschlossenen Grundstücken: Ein teilerschlossenes Grundstück ist bereits teilweise an die erforderlichen Versorgungsleitungen angeschlossen, es sind aber weitere Maßnahmen erforderlich. Sie sind auf der Suche nach dem passenden Baugrundstück für Ihr zukünftiges Eigenheim? Selbstverständlich bringt es Vorteile mit sich, auf ein vollerschlossenes Grundstück zu setzen – gerade bei einem geringen Angebot an verfügbarem Bauland. Beachten Sie aber auch: Teilerschlossene Grundstücke sind meist günstiger und deshalb oft ein sinnvoller Kompromiss – und für BauherrInnen eine gute Möglichkeit, vergleichsweise zügig den Traum vom individuellen Eigenheim wahr werden zu lassen.
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Grundstückserschließung: Rechtliche Vorgaben
Die offiziellen Regelungen rund um das Erschließen von Grundstücken sind im Baugesetzbuch (BauGB) festgehalten. Besonders wichtig zu beachten: Die Erschließung ist zwingend erforderlich, damit auf dem Grundstück überhaupt ein Hausbau erlaubt ist. Erst im Anschluss kann also die Baugenehmigung erfolgen. Dabei gibt der Bebauungsplan den Rahmen für das Erschließen des Grundstücks inklusive aller erforderlichen Maßnahmen vor. Sobald Sie das Grundstück erworben haben, sind Sie für das Erschließen (mit)verantwortlich: Die äußere/öffentliche Erschließung erfolgt durch die zuständige Kommune, Sie als BauherrIn beantragen die Maßnahmen bei der Gemeinde. Üblicherweise übernimmt diese dafür die gesamte Organisation, an den entstehenden Erschließungskosten werden BauherrInnen beteiligt. Für die innere/private Erschließung des Grundstücks sind dagegen Sie als Besitzer allein zuständig und verantwortlich – sowohl organisatorisch als auch finanziell. Beachten Sie also: Das Erschließen eines Grundstücks ist nicht nur mit Kosten verbunden, sondern auch mit Zeit – je nach Aufwand können hier schnell einige Wochen oder sogar Monate ins Land ziehen.
Vor der Erschließung des Baulands: Bauvoranfrage
Darf ein Grundstück überhaupt für Ihre Pläne erschlossen werden? In der Praxis kann diese Frage tatsächlich gelegentlich aufkommen – besonders dann, wenn kein Bebauungsplan vorliegt. Sie überlegen ein Grundstück zu kaufen, um es dann erschließen zu lassen? Dann sollten Sie unbedingt auf Nummer sicher gehen: Stellen Sie noch vor dem Kauf bei der örtlichen Baubehörde eine förmliche Bauvoranfrage. Ein positiver Bescheid gibt Ihnen Rechtssicherheit, dass Ihr Bauvorhaben wie geplant möglich ist, das Grundstück darf also erschlossen werden und ist entsprechend für Ihre Pläne geeignet. Bitte beachten Sie: Hier handelt es sich noch nicht um die ebenfalls erforderliche Baugenehmigung. Den Antrag können BauherrInnen zwar selbst stellen – einfacher und bequemer ist es für Sie aber, die Kommunikation mit der Baubehörde ExpertInnen zu überlassen. Vereinbaren Sie doch direkt ein erstes Beratungsgespräch mit unseren erfahrenen AnsprechpartnerInnen. Wir besprechen in einem persönlichen Termin, wie wir Sie rund um die Erschließung Ihres Grundstücks unterstützen können!
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